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AGB.

Ein entstehendes Vertragsverhältnis unterliegt den folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen.

1) Vertragspartner

Der Vertrag wird zwischen dem Auftraggeber (Kunde) und Finn Sander (Musiker) geschlossen.

2) Gültigkeit des Vertrages

Ein Vertrag zwischen dem Kunden und dem Musiker wird nur durch eine schriftliche Vereinbarung gültig. Mündliche Absprachen sind nicht aussagekräftig.

3) Rücktritt vom Vertrag

Ein Rücktritt seitens des Kunden muss schriftlich erfolgen und ist jederzeit möglich. Der Musiker berechnet in diesem Fall aber Stornokosten in folgender Höhe:

  • bis 30 Tage vor der Veranstaltung: kostenlos

  • bis 14 Tage vor der Veranstaltung: 30% der vereinbarten Gage

  • bis 7 Tage vor der Veranstaltung: 50% der vereinbarten Gage

  • bis 2 Tage vor der Veranstaltung: 70% der vereinbarten Gage

  • bis 1 Tag vor der Veranstaltung: 90% der vereinbarten Gage

 

Ein Tag meint hierbei 24 Stunden.

Ein Rücktritt seitens des Musikers erfolgt nur in Ausnahmefällen wie z.B. Krankheit, Unfall, Todesfall oder andere wichtige private Ereignisse.

Der Musiker sorgt, wenn vom Kunden gewünscht, für einen Ersatz zu gleichen Konditionen. Darüber hinaus kann gegenüber dem Musiker kein Schadensanspruch geltend gemacht werden.

 

4) Haftung

Für Sach- und Personenschäden während einer Veranstaltung haftet ausschließlich der Kunde, soweit der Schaden nicht durch grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten des Musikers verursacht wird.

Für Schäden an den Instrumenten oder anderem Equipment des Musikers, die während der Veranstaltung durch Gäste verursacht werden, haftet der Kunde.

Sofern der Musiker durch nicht von ihm zu verantwortende Umstände und äußere Einflüsse (z. B. höhere Gewalt, behördliche Anordnung oder Auflagenbeschränkungen, Betriebsstörungen beim Kunden, Stromausfall- oder -schwankungen, usw.) die vereinbarte Leistung nicht erbringen kann, hat der Kunde kein Recht auf Rücktritt vom Vertrag, keinen Anspruch auf Schadensersatz und kein Recht auf Zurückhaltung der Gage.

5) Zahlung der Gage

Zahlungen an den Musiker erfolgen ausschließlich per Überweisung an das im Vertrag angegebene Girokonto.

Andere Zahlungsmöglichkeiten sind nicht zulässig. 

6) GEMA Gebühren

Alle anfallenden GEMA Gebühren sind vom Veranstalter zu tragen. Dieser kümmert sich auch um den Kontakt zur GEMA.

7) Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder nichtig sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages nicht.

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